Schalldämmung bedeutet, Schallschwingungen zu isolieren. Dabei werden schalldämmende Maßnahmen hauptsächlich durch bauliche Eingriffe am Bürogebäude realisiert. Der Begriff bezeichnet die Einschränkung der Schallausbreitung durch Raumbegrenzungen. Sie ist somit eine Maßnahme zur akustischen Trennung von Räumen gegen nicht erwünschten Schall von Nachbarräumen oder von draußen. Dieses hat nichts mit der benötigten akustischen Schalldämpfung im Raum zu tun (siehe auch „Schallabsorption”). Die Schalldämmung ist eine grundlegende Größe der Bauakustik.
Unterschieden werden die Luftschall- und die Trittschalldämmung. Luftschall entsteht durch Schallquellen im Raum, die keine unmittelbare Anbindung an die Raumbegrenzungen haben, z. B. sprechende Menschen. Trittschall entsteht dagegen durch Körperschall (Schritte, Klopfen), der seinerseits Wände oder Decken zur Abstrahlung von Luftschall anregt. Sowohl für die Luftschalldämmung als auch für die Trittschalldämmung existieren baurechtlich eingeführte Anforderungen an Gebäude.
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